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Die Haltung der europäischen Landschildkröte ist meldepflichtig und muss der zuständigen Behörde unverzüglich angezeigt werden!
Wie alle europäischen Landschildkröten ist die Testudo hermanni, insbesondere die westliche Unterart, in ihren Heimatländern im Bestand bedroht. Deshalb ist sie im Washingtoner Artenschutzabkommen aufgeführt. Seitdem gilt für die Unterzeichnerstaaten ein vollständiges Handelsverbot für aus der Natur entnommene Tiere.
In Gefangenschaft nachgezogene Tiere unterliegen einer behördlichen Meldepflicht und brauchen für die Weitergabe an andere Halter Vermarktungsgenehmigungen. Eine Fotodokumentation mit Fotos von Rücken- und Bauchpanzer wird verlangt, da die Form der Schilder die einzelnen Tiere unveränderlich kennzeichnet. Ohne diese Papiere ist eine Weitergabe in der gesamten EU illegal und wird bestraft, genauso wie eine illegale Einfuhr aus den Herkunftsländern, z.B. als Touristensouvenir.
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